Fahren mit 17!
MEHR PRAXIS - MEHR ERFAHRUNG - WENIGER UNFÄLLE
Der Führerschein ab 17
Die Teilnahme am Modellversuch ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahren Begleitperson fahren.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
- Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.
Weitere Informationen findet ihr unter: http://www.mbv.nrw.de
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